
Bausparkassen haben ihrem Geschäftsbetrieb Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge zu Grunde zu legen. Diese müssen Bestimmungen enthalten über 1. Höhe und Fälligkeit der Leistungen des Bausparer s und der Bausparkasse sowie Rechtsfolgen, die bei Leistungsverzug eintreten; 2. die Verzinsung der Bauspareinlagen und der Bauspardarlehe...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/allgemeine-bedingungen-fuer-bauspa
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